Steinschlagreparatur
Aus einem kleinen Steinschlag kann schnell durch Erschütterung und Temperaturwechsel ein großer Riss entstehen. Eine Reparatur ist möglich, wenn der Schaden nicht größer als 2 cm, nicht im Blickfeld des Fahrers liegt und mehr als 10 cm vom Scheibenrand entfernt ist.
Für Teil- und Vollkaskoversicherte entstehen
keine Kosten, die Selbstbeteiligung wird
nicht in Anspruch genommen und der Schadensfreiheitsrabatt bleibt unverändert.
Windschutzscheibenaustausch
Wenn eine Reparatur der Windschutzscheibe nicht möglich ist, muß sie fachgerecht ausgetauscht werden.
Teil- und Vollkaskoversicherte müssen lediglich die Selbstbeteiligung bezahlen, der Schadensfreiheitsrabatt bleibt unverändert.