Autoglas-Service


Steinschlagreparatur

Aus einem kleinen Steinschlag kann schnell durch Erschütterung und Temperaturwechsel ein großer Riss entstehen. Eine Reparatur ist möglich, wenn der Schaden nicht größer als 2 cm, nicht im Blickfeld des Fahrers liegt und mehr als 10 cm vom Scheibenrand entfernt ist.

 

Für Teil- und Vollkaskoversicherte entstehen 
keine Kosten
, die Selbstbeteiligung wird 
nicht in Anspruch genommen und der Schadensfreiheitsrabatt bleibt unverändert.

 

Windschutzscheibenwechsel

Windschutzscheibenaustausch

Wenn eine Reparatur der Windschutzscheibe nicht möglich ist, muß sie fachgerecht ausgetauscht werden.

Teil- und Vollkaskoversicherte müssen lediglich die Selbstbeteiligung bezahlen, der Schadensfreiheitsrabatt bleibt unverändert.